Info zur Handhabung auslaufender PV Anlagen

Derzeit erhalten wir nahezu täglich Anfragen, wie Besitzer von Photovoltaikanlagen verfahren sollen, deren Anlage ab dem 01.01.2021 aus der EEG Förderung fällt?

Am sinnvollsten im Sinne der Energiewende und am Wirtschaftlichsten ist sicher die Umstellung auf Eigenverbrauch und Erweiterung durch einen Heimspeicher zur Eigennutzung des erzeugten Stroms. Momentan aber dürfen nur Anlagen auf Eigenverbrauch umgerüstet werden, die ab dem 01.09.2009 offiziell fertig gestellt wurden; ältere Anlagen müssen also baw weiternhin als Volleinspeiser-Anlagen betrieben werden.

Generell kann also zu der Frage bis heute keine rechtsverbindliche Aussage getroffen werden. Was mit den Anlagen geschieht, hängt im Wesentlichen von der Novelle des EEG zusammen (muss aber bis Ende 2020 beschlossen sein). Diese Novelle wurde kürzlich vom Wirtschaftsminister Altmeier dem Bundestag und Bundesrat zur Beratung vorgelegt und soll in Kürze entschieden werden.

Der Vorschlag beinhaltet unter Anderem, dass solche Anlagen nicht auf Eigenverbrauch umgestellt werden dürften, sondern günstig (Börsenstrompreis) weiter einspeisen müssen und der Betreiber im Gegenzug den benötigten Strom dann teuer zurück kaufen soll.

Das aber ist gem. einem aktuellen Gutachten nicht EU-Rechtskoform, so daß die endgültige Entscheidung noch etwas dauern wird. Erst dann können auch wir auf Basis der dann geltenden Rechtsprechung, beratend tätig werden.

Petition gegen vorzeitige Stilllegung älterer Photovoltaikanlagen: Wer gegen diesen Gesetzesentwurf stimmen möchte, kann sich an einer kürzlich gestarteten Petition des Ingenieurs Manfred Weinhöpl anschließen: Vorzeitige Stilllegung von älteren Photovoltaik Anlagen (Ü20 Anlagen) verhindern.